Programme, Konzepte, Planungen überprüfen

Sowohl bezogen auf konkrete „Quartiersfälle“ als auch generell sollten gesamtstädtische und auch teilräumliche kommunale Programme, Konzepte und Planungen dahingehend überprüft werden, inwieweit sie (bereits) Ziele und Maßnahmen zu Umweltgerechtigkeit enthalten (Schnittstellenanalyse) bzw. wie sie entsprechend ergänzt werden können (Weiterqualifizierung).

Zu den zu überprüfenden Programmen, Konzepten und Planungen gehören unter anderem Stadt- und Quartiersentwicklungskonzepte, Landschafts- und Freiraumpläne, Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte, Lärmminderungspläne, Verkehrsentwicklungskonzepte, Gesundheitspläne. Aber auch eventuell vorhandene kommunale Förderprogramme sollten auf mögliche Schnittstellen geprüft werden. Jedes dieser Instrumente kann aus seinem Aufgabengebiet heraus zu Umweltgerechtigkeit beitragen, indem es um Themen aus dem Bereich Umweltgerechtigkeit oder räumliche Schwerpunktsetzungen ergänzt wird. Im Kern geht es darum, einen „neuen Blick auf die Dinge“ zu werfen.

So kann beispielsweise in einem Landschaftsplan dargestellt werden, in welchen Quartieren sich zu wenige Grünflächen befinden (Kernaufgabe) und gleichzeitig viele sozial Benachteiligte leben (Ergänzung). Werden vorrangig für diese Gebiete dann auch noch Maßnahmen abgeleitet, mit denen hier die Grünsituation verbessert werden kann, ist dies ein Beitrag zu Umweltgerechtigkeit. Weiteres Beispiel: In einem kommunalen Förderprogramm zum Einbau von Schallschutzfenstern sind als Fördervoraussetzung Lärmbeurteilungspegel an der Fassade festgelegt (Kernaufgabe); als weitere Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung muss die Immobilie in einem sozial benachteiligten Quartier liegen (Ergänzung).

Aber auch hier gilt: Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile. Es ist sinnvoll, die Beiträge der einzelnen Instrumente aufeinander abzustimmen, um die Situation in den mehrfach belasteten Quartieren in verschiedenen Handlungsfeldern gleichzeitig – also umfassend – zu verbessern: Grünflächen, Lärmschutz, Mobilität etc. So kann der im Landschaftsplan vorgesehene neue Quartierspark nicht nur Grünfläche, sondern gleichzeitig auch ein „ruhiges Gebiet“ im Sinne der Lärmminderungsplanung sein.