Stau in der Stadt - Foto einer stark befahrenen Straße im Innenstadtbereich

Lärmbelastungen treten in städtischen Räumen vor allem in Form von Verkehrslärm (Straßen-, Flug- und Schienenverkehr), Industrie- und Gewerbelärm, Baulärm, Sport- und Freizeitlärm, aber auch als Nachbarschaftslärm auf. Lärm gilt als eine wesentliche Ursache für Beeinträchtigungen des menschlichen Wohlbefindens und stellt sogar ein gesundheitliches Risiko dar. Gesetze und Verordnungen wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz oder die TA Lärm und darin verankerte Lärmgrenzwerte regeln generell den Umgang mit Lärm in den Städten. Außerdem erstellen viele Kommunen Lärmaktionspläne, in denen ortsspezifische Maßnahmen des Lärmschutzes  festgelegt werden. Dabei wird zwischen aktivem und passivem Lärmschutz unterschieden. Aktiver Lärmschutz setzt an der Schallquelle an – beispielsweise durch geräuschmindernde Fahrbahnbeläge oder Lärmschutzwände an stark befahrenen Straßen. Maßnahmen des passiven Lärmschutzes erfolgen am Immissionsort  –´unter anderem an lärmbetroffenen Wohngebäuden in Form von Schallschutzfenstern.