Lärmbelastungen treten in städtischen Räumen vor allem in Form von Verkehrslärm (Straßen-, Flug- und Schienenverkehr), Industrie- und Gewerbelärm, Baulärm, Sport- und Freizeitlärm, aber auch als Nachbarschaftslärm auf. Lärm gilt als eine wesentliche Ursache für Beeinträchtigungen des menschlichen Wohlbefindens und stellt sogar ein gesundheitliches Risiko dar. Gesetze und Verordnungen wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz oder die TA Lärm und darin verankerte Lärmgrenzwerte regeln generell den Umgang mit Lärm in den Städten. Außerdem erstellen viele Kommunen Lärmaktionspläne, in denen ortsspezifische Maßnahmen des Lärmschutzes festgelegt werden. Dabei wird zwischen aktivem und passivem Lärmschutz unterschieden. Aktiver Lärmschutz setzt an der Schallquelle an – beispielsweise durch geräuschmindernde Fahrbahnbeläge oder Lärmschutzwände an stark befahrenen Straßen. Maßnahmen des passiven Lärmschutzes erfolgen am Immissionsort –´unter anderem an lärmbetroffenen Wohngebäuden in Form von Schallschutzfenstern.
Lärmvermeidung und -vorsorge, Lärmminderung an der Quelle (aktiver Lärmschutz) sowie passiver Lärmschutz sind die drei grundsätzlichen Herangehensweisen zur Reduzierung von Lärmbelastungen bzw. zum Umgang mit Lärmkonflikten. Generell gilt: Dort, wo Lärm nicht vermeidbar ist, sollte die Lärmminderung zunächst an der Lärmquelle ansetzen. Der passive Lärmschutz am Einwirkungsort gilt als (letzte) Option in Situationen, in denen Lärmvermeidungs- und -minderungsansätze nicht oder nur unzureichend greifen.
Lärmvermeidung und –vorsorge (aktiver Lärmschutz)
- Vermeidung lärmemittierender Verkehre wie PKW, LKW, Schienen- und Flugverkehr
- Förderung der lärmarmer Verkehrsträger wie Fahrräder oder Fußgänger
- verkehrsreduzierende Mobilitäts- und Erschließungskonzepte im Quartier (Bestand und Neubau)
- Festlegung „Ruhiger Gebiete“ (z.B. ruhige Grünflächen in mehrfach belasteten Gebieten)
Lärmminderung (aktiver Lärmschutz)
- Verkehrs- oder Geschwindigkeitsbeschränkungen
- lärmmindernder Asphalt
- niedrige Schallschutzwände und Schienenstegdämpfer am Gleis
- Brückenentdröhnung im Schienenverkehr
- Lärmschutzwände oder -wälle entlang von Straßen und Schienenwegen
- bauliche Lärmabschirmung durch ergänzende Bebauung an Verkehrsachsen, lautem Gewerbe oder anderen lärmintensiven Nutzungen
Passiver Lärmschutz
- Verkehrs- oder Geschwindigkeitsbeschränkungen Schallschutzfenster in Gebäuden
- schallgedämmte Lüftungseinrichtungen in Gebäuden
- Lärmschutz an Wänden und Dächern
- räumliche Anordnung von lärmsensiblen Wohnbereichen an der ruhigen Gebäudeseite