Freiraumentwicklungsplanung

Foto einer Gartenanlage

Die Freiraumentwicklungsplanung trifft Aussagen zur kommunalen Grünflächenentwicklung. Sie kann gesamtstädtisch oder quartiersbezogen, thematisch umfassend - also alle Freiräume einer Kommune betreffend - oder themenspezifisch z.B. auf Spielplätze, Kleingärten, Dach-, Fassaden- und Hofbegrünung ausgerichtet sein. Bestandteil der informellen Freiraumentwicklungsplanung ist die kleinräumige Erfassung, Analyse und Bewertung der Grünversorgung. Werden diese Erkenntnisse räumlich mit den Daten zur sozialen Lage verknüpft, können die Quartiere identifiziert werden, in denen die Umweltressource Grün- und Freiräume vorrangig zu entwickeln ist, um mehr Umweltgerechtigkeit zu schaffen.

    Neben dem im Naturschutzrecht gesetzlich verankerten Instrumentarium der Landschaftsplanung ist die informelle Freiraumentwicklungsplanung ein wichtiges Instrument für die kommunale Grünflächenentwicklung. Teils verfolgen die Kommunen hierbei integrierte Ansätze, mit denen die Vielzahl an Anforderungen und damit einhergehenden Funktionen von Grün (Erholung, Spiel, Sport und Bewegung, gärtnerische Aneignung, Klimaschutz, Naturschutz) in einer abgestimmten Gesamtstrategie zusammengefasst und auch soziale, wirtschaftliche und baukulturelle Faktoren berücksichtigt werden. Teils werden aber auch themenzentrierte Konzepte beispielsweise zur Spielplatzentwicklung, Kleingartenentwicklung, Dach-, Fassaden- und Hofbegrünung, Biotopvernetzung, Erholung in Natur und Landschaft, zu grünen Wegeverbindungen, zu grünen Zwischennutzungen erstellt. Wie Stadtentwicklungspläne können auch Freiraumentwicklungskonzepte stadtregional, gesamtstädtisch und/oder quartiersbezogen ausgerichtet sein. Zudem ist auch die Freiraumentwicklungsplanung durch eine frühzeitige Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern mit ihren Wünschen, Ideen und Kritikpunkten gekennzeichnet (MBWSV NRW 2012: 133).

    Potenziale für Umweltgerechtigkeit

    Die Freiraumentwicklungsplanung ist ebenso wie die Verkehrsentwicklungsplanung notwendiger Bestandteil der integrierten Stadtentwicklungsplanung und bildet die Basis für eine nachhaltige Stadtentwicklung.

    Grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung qualifizierter Strategien, Konzepte und Pläne der Freiraumentwicklung ist die kleinräumige Erfassung, Analyse und Bewertung der vorhandenen quantitativen und qualitativen Grünversorgung. Die Erkenntnisse über die kleinräumige Versorgung mit urbanem Grün unter Einbindung von Daten zur sozialen Lage können Hinweise darauf liefern, in welchen Quartieren mit Blick auf die Umweltressource Grün- und Freiräume unter dem Aspekt von Umweltgerechtigkeit besonders dringlicher Handlungsbedarf besteht. Auf diese Weise können räumliche und funktionale Schwerpunkte für Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von städtischen Freiräumen festgelegt werden. Freiraumentwicklungsplanung kann damit dazu genutzt werden, bestehende kleinräumige Defizite in der Grünversorgung gezielt zu reduzieren und zur Verbesserung des Umfangs und der Qualität öffentlicher Grünflächen und von Freiräumen in benachteiligten Stadtquartieren beizutragen.

    Insgesamt stellt sich die Freiraumplanung als ein außerordentlich wichtiges Instrument zur Minderung von Defiziten in der Grünversorgung dar. Vor allem die Schnittstellenfunktion als Grundlage für die Stadtentwicklung eröffnet zugleich auch die Option, Aspekte der Sozialstruktur und damit der Umweltgerechtigkeit mit zu berücksichtigen.

    Ergänzende Instrumente und Synergien mit anderen Instrumenten

    Ein wichtiges ergänzendes Instrument stellen Förderprogramme dar. Dabei sind insbesondere die Programme der Städtebauförderung von Bedeutung; die Qualifizierung öffentlicher Grünflächen wird häufig im Rahmen des Stadtumbaus und der Sozialen Stadt realisiert. Aber auch kommunale Programme beispielsweise zur Förderung von Hof-, Dach- und Fassadenbegrünungen sind für die Umsetzung von Freiraumkonzepten von hoher Relevanz.

    Synergiepotenziale mit Blick auf die sozialraumorientierte Verbesserung gesundheitsrelevanter Umweltbedingungen bestehen neben der integrierten Stadtentwicklungsplanung vor allem zur Landschaftsplanung sowie zur Bauleitplanung.

    Literatur
    Fussnote

    Quelle: Redaktionell überarbeiteter Auszug aus: Christa Böhme und Arno Bunzel: Umweltgerechtigkeit im städtischen Raum. Expertise „Instrumente zur Erhaltung und Schaffung von Umweltgerechtigkeit“. Difu-Sonderveröffentlichung. Berlin 2014 (S. 56-57)
    https://difu.de/9304.