Für die Verankerung des Ansatzes Umweltgerechtigkeit in der Verwaltung sollte eine dezidierte Federführung festgelegt werden.
Die Praxis zeigt: In den meisten Städten dürfte es nahezu unmöglich sein, mehr Umweltgerechtigkeit schaffen zu wollen, wenn dafür nicht eine klare Federführung in der Verwaltung festgelegt wird. Vor allem in der Startphase muss sich jemand dezidiert um das Thema „kümmern“, die Kolleginnen und Kollegen aus den unterschiedlichen Fachbereichen zusammenbringen – also die ämterübergreifende Kooperation „pflegen“ – und gegebenenfalls auch zentrale Ansprechperson für Akteure von „außerhalb“ bzw. von „unten“ sein (beispielsweise für Wohnungsunternehmen, Gemeinwesenarbeit, Stadtteilvereine).
Dies muss nicht bedeuten, dass eine solche Federführung in der Hand nur eines Verwaltungsbereichs liegt. Auch kann eine Aufteilung der Verantwortung bzw. von Verantwortungsbereichen auf unterschiedliche Fachbereiche sinnvoll sein. Dies dürfte vor allem für große Städte mit komplexeren Verwaltungen interessant sein.
Welche Amtsbereiche sind dafür denkbar oder sogar prädestiniert? Weil sie stark (sozial-) räumlich ausgerichtet sind und oftmals bereits einen integrativen Handlungsansatz verfolgen, der auch andere Verwaltungsbereiche einbezieht, bietet sich die Stadtentwicklung für eine Federführung an. Aber auch andere Bereiche wie Stadtplanung, Umwelt oder Gesundheit kommen in Frage. Wer letztendlich die Federführung(en) übernimmt, sollte in jeder Kommune individuell entschieden werden.
In jedem Fall gilt jedoch: Diese Aufgabe benötigt eigene (Personal-)Ressourcen! Eine Federführung „Umweltgerechtigkeit“ kann nicht „nebenbei erledigt“ werden, nimmt man den Ansatz ernst.