Welche Schritte sind nötig, wenn eine Kommune sich auf den Weg zu mehr Umweltgerechtigkeit machen will und was muss sie dabei beachten? Zehn Handlungsempfehlungen geben hierfür Orientierung. Dabei sind die Arbeits- und Verfahrensschritte zwar in eine Reihenfolge gebracht, diese ist jedoch nicht als eine strikte Abfolge zu verstehen. Die unterschiedlichen Ausgangs- und Rahmenbedingungen vor Ort machen ein an den lokalen Verhältnissen orientiertes Vorgehen notwendig und lassen einen kategorischen Ablauf von Schritten auf dem Weg zu mehr Umweltgerechtigkeit in der Regel nicht zu. Eine Kommune kann also, wenn es für sie passt, auch „mittendrin“ mit der Umsetzung beginnen.
Zuerst sollten „verbündete“ Impulsgeber/innen aus Politik und/oder Verwaltung prüfen, welche Anknüpfungspunkte es in ihrer Kommune für den Ansatz Umweltgerechtigkeit gibt.
weiterlesenUm politische „Rückendeckung“ zu erlangen und relevante Verwaltungsakteure mit „ins Boot“ holen zu können, sollten die „verbündeten“ Impulsgeberinnen und -geber eine fundierte Argumentation für Umweltgerechtigkeit erarbeiten.
weiterlesenFür Umweltgerechtigkeit relevante Verwaltungsbereiche und -akteure sollten identifiziert und ihre Zusammenarbeit untereinander sichergestellt werden.
Für die Verankerung des Ansatzes Umweltgerechtigkeit in der Verwaltung sollte eine dezidierte Federführung festgelegt werden.
Die Kommunalpolitik sollte ihre Verwaltung damit beauftragen, mehr Umweltgerechtigkeit zu schaffen und sie mit entsprechenden (Personal-)Ressourcen ausstatten.
Als Handlungsräume für mehr Umweltgerechtigkeit sollten zunächst mehrfach belastete städtische Teilräume identifiziert werden.
In mehrfach belasteten städtischen Teilräumen sollte als erstes der Handlungsbedarf gemeinsam mit der Bewohnerschaft und anderen Vor-Ort-Akteuren ermittelt werden (Gebietsanalysen).
Ebenfalls unter intensiver Beteiligung von Bewohnerschaft und anderen Vor-Ort-Akteuren sollten für die betroffenen Teilräume detaillierte Ziele und Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Mögliche Verdrängungseffekte sind hierbei zu beachten und zu vermeiden.
Sowohl bezogen auf konkrete „Quartiersfälle“ als auch generell sollten gesamtstädtische und auch teilräumliche kommunale Programme, Konzepte und Planungen dahingehend überprüft werden, inwieweit sie (bereits) Ziele und Maßnahmen zu Umweltgerechtigkeit enthalten (Schnittstellenanalyse) bzw. wie sie entsprechend ergänzt werden können (Weiterqualifizierung).
Für die Realisierung von mehr Umweltgerechtigkeit sollte die Bündelung unterschiedlicher Finanzierungsquellen geprüft werden.