Ebenfalls unter intensiver Beteiligung von Bewohnerschaft und anderen Vor-Ort-Akteuren sollten für die betroffenen Teilräume detaillierte Ziele und Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Mögliche Verdrängungseffekte sind hierbei zu beachten und zu vermeiden.
Aus der Bedarfsanalyse können sowohl gesamtstädtische als auch teilraumbezogene Maßnahmen und Aktivitäten abgeleitet werden, um
- (Mehrfach-)Belastungen zu vermeiden,
- (Mehrfach-)Belastungen zu reduzieren oder abzubauen,
- Kompensation zu schaffen (z.B. Grünflächenentwicklung), wenn (Mehrfach-)Belastung nicht reduziert werden kann,
- Ressourcen (weiter) zu entwickeln.
Mit Blick auf das Thema Umweltgerechtigkeit haben dabei meist folgende Handlungsfelder eine besondere Bedeutung:
- Lärmschutz,
- Luftreinhaltung,
- Freiraumentwicklung,
- Klimaschutz/Anpassung an den Klimawandel,
- Mobilität/Verkehr,
- Gesundheitsförderung,
- Umweltbildung.
Je nach Situation können natürlich auch weitere Handlungsfelder eine Rolle spielen.
Bereits an der Konzeption von Maßnahmen und Projekten sollten die jeweilige Gebietsbevölkerung und andere Vor-Ort-Akteure „auf Augenhöhe“ beteiligt werden. Gleiches gilt für die Umsetzungsphase. Das auf viele Köpfe verteilte Experten- und Experteninnenwissen verschiedener Akteure innerhalb und außerhalb von Politik und Verwaltung muss „gesammelt“ und zusammengeführt werden, damit mehr Umweltgerechtigkeit bedarfsgerecht und somit „passend“ generiert werden kann. Welches die „Zutaten“ für Partizipation sind, lässt sich unter anderem in der Handlungsempfehlung „In mehrfach belasteten städtischen Teilräumen sollte als erstes der Handlungsbedarf gemeinsam mit der Bewohnerschaft und anderen Vor-Ort-Akteuren ermittelt werden (Gebietsanalysen)“ nachlesen.
Insbesondere in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ist zudem zu beachten, dass nachhaltige und spürbare Verbesserungen des Wohnumfeldes und der Umweltqualität zu nicht intendierten „Nebenwirkungen“ wie derErhöhung von Bodenpreisen und Mieten mit der Folge der Verdrängung der ursprünglichen, ökonomisch weniger leistungsfähigen Bewohnerschaft führen können (Gentrifizierung). In diesen Fällen braucht es ggf. flankierende Instrumente des Mieterschutzes, z.B. Milieuschutzsatzungen, sowie verstärkte Investitionen in geförderte/bezahlbare Mietwohnungen, um weniger zahlungskräftige Haushalte in einem Quartier halten zu können.