Für Umweltgerechtigkeit relevante Verwaltungsbereiche und -akteure sollten identifiziert und ihre Zusammenarbeit untereinander sichergestellt werden.
Welche Verwaltungsbereiche können bzw. sollten einen Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit in ihrer Stadt leisten? Und welche Personen kommen hier besonders in Frage? Im Einzelnen werden die Antworten von Kommune zu Kommune etwas unterschiedlich ausfallen: Mal sitzt der Leiter des Amtes für Stadtentwicklungsplanung ohnehin einem ämterübergreifenden Gremium vor und kann hier das Thema Umweltgerechtigkeit ohne große Mühe „einspielen“. In einem anderen Fall ist es vielleicht eine engagierte Sachbearbeiterin im Umweltbereich, die auf der Arbeitsebene informelle Kontakte in das Gesundheitsamt pflegt und gemeinsam mit zwei Kolleginnen aus diesem Bereich das Thema voranzutreiben versucht. Sie alle müssen sich die Frage stellen, wer bereits „im Boot“ sitzt – und wer noch fehlt. Aus der Draufsicht und stark zusammenfassend sollten folgende Verwaltungsbereiche involviert werden:
- Stadtentwicklung und/oder Stadtplanung
- Umwelt/Grün
- Verkehr/Mobilität
- Gesundheit
- Familie, Kinder, Jugend, ältere Menschen
- Bildung ( Umwelt- und Gesundheitsbildung in Kitas und Schulen etc.)
- Sport ( Bewegungsangebote in öffentlichen Grünflächen etc.)
- Statistik/Geoinformation (datenbezogene Schnittstelle unterschiedlicher Fachbereiche, Identifizierung mehrfach belasteter Teilräume [Umweltqualität, soziale und gesundheitliche Lage], kartografische Darstellungen von Mehrfachbelastungen etc.)
Damit diese Verwaltungsbereiche (nicht nur) im Sinne von mehr Umweltgerechtigkeit zumindest in der Implementierungsphase effektiv zusammenarbeiten können, ist es notwendig, dafür eine der jeweiligen Kommune angemessene formelle Struktur einzurichten (z.B. ressortübergreifende Arbeitsgruppe). Dabei sollte beachtet werden, dass in kreisangehörigen Kommunen häufig viele Zuständigkeiten – beispielsweise für Umwelt und Gesundheit – beim Kreis angesiedelt sind, dieser also in die Kooperationsstrukturen einbezogen werden muss. Und: Die an der Zusammenarbeit beteiligten Mitarbeiter/innen benötigen zeitliche Ressourcen! Ämterübergreifende Kooperation ist nicht „mit links“ zu erledigen.
Ist das Querschnittsthema Umweltgerechtigkeit in allen Fachbereichen fest verankert und wird es hier im jeweiligen Handeln systematisch berücksichtigt – auch mit Blick auf die Schnittstellen zum „Nachbarbereich“! –, kann darüber nachgedacht werden, ob eine institutionalisierte ämterübergreifende Kooperationsstruktur fortgeführt werden muss.
Generell können auch informelle Formen der Zusammenarbeit erfolgversprechend sein – solange sie nicht wegen des Fehlens eines „formalen Mandats“ an Selbstverpflichtungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsgrenzen stoßen.