Die Kommunalpolitik sollte ihre Verwaltung damit beauftragen, den Ansatz Umweltgerechtigkeit umzusetzen und sie mit entsprechenden (Personal-)Ressourcen ausstatten.
Will eine Kommune das Querschnittsthema Umweltgerechtigkeit umsetzen, ist dies mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden:
- Daten unterschiedlicher Ämter/Fachbereiche der Verwaltung müssen zusammengeführt und themen- und gebietsbezogen ausgewertet werden,
- verschiedene Ämter/Fachbereiche müssen stadtteil- bzw. quartiersbezogen zusammenarbeiten und gemeinsam Ziele, Strategien, Konzepte, Maßnahmen und Projekte entwickeln und realisieren,
- dabei die Quartiersbewohnerschaft und andere lokale Akteure intensiv einbeziehen (Situations- und Bedarfsanalysen, gemeinsame Erarbeitung und Durchführung von Maßnahmen und Projekten) sowie
- Umweltgerechtigkeit in bereits vorhandenen Leitbildern, (Entwicklungs-)Konzepten und Planungen verankern.
Ohne einen konkreten Arbeitsauftrag durch die Kommunalpolitik und eine adäquate Ressourcenbereitstellung wird eine Verwaltung dazu nicht in der Lage sein.
In der Regel ist es daher notwendig, dass die Kommunalpolitik einen entsprechenden Beschluss fasst. In diesem Beschluss kann die Politik gleichzeitig darlegen, warum sie mehr Umweltgerechtigkeit in ihrer Kommune schaffen will, welche Ziele sie hiermit verfolgt und welche Akteure der Zivilgesellschaft sie für einen gemeinsamen Prozess gewinnen möchte. Je nach Ausgangslage kann es sich auch anbieten, einen bereits vorhandenen Beschluss – beispielsweise zur Gesunden Stadt oder zur Nachhaltigen Stadt – zum Thema Umweltgerechtigkeit zu erweitern.
Voraussetzung für die Beschlussfassung ist jedoch, dass die Kommunalpolitik mehrheitlich von der Idee überzeugt ist, mehr Umweltgerechtigkeit schaffen zu wollen. Daher muss von den Impulsgebenden für das Thema eine gute Argumentation erarbeitet werden. Hierin sollte vor allem aufzeigt werden, welchen Gewinn verschiedene Akteure bzw. Akteursgruppen in der Kommunen von mehr Umweltgerechtigkeit haben.