Während Klimaschutzkonzepte Ziele und Maßnahmen festlegen, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu minimieren, zielen Klimaanpassungskonzepte darauf, die negativen Folgen extremer Wetterereignisse (Hitzeperioden, Starkregen) abzumildern. Beide informellen Planungen können damit zu mehr Umweltgerechtigkeit beitragen. Viele der in diesen Konzepten vorgesehenen Maßnahmen haben dabei gleich mehrere Effekte: So verringern Maßnahmen, die darauf setzen, die klimatischen Belastungen durch Treibhausgase zu reduzieren, in der Regel auch verkehrsbedingte und gesundheitsrelevante Luft- und Lärmimmissionen. Werden Frischluftkorridore neu geschaffen oder erhalten, senkt dies nicht nur die Temperatur, sondern beeinflusst zugleich auch die Luftqualität positiv.
Kommunen können Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte aufstellen. Dabei handelt es sich um informelle Planwerke, die nach Möglichkeit ressortübergreifend und thematisch umfassend angelegt sind. Ihr wesentliches Ziel ist es, im jeweiligen Handlungsraum geeignete Ziele und Maßnahmen zu definieren, um einen Beitrag zu einer Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen, insbesondere von CO2 zu leisten. Zum Teil umfassen diese Konzepte auch Maßnahmen, die der Anpassung an das veränderte Klima dienen. Die Konzepte können bei ausreichendem politischem Rückhalt als Umsetzungsprogramm für das kommunale Handeln in den genannten Aufgabenfeldern dienen. Beispiele für solche Konzepte finden sich auf der Internetseite des Service- und Kompetenzzentrums Kommunaler Klimaschutz. https://www.klimaschutz.de/service/das-beratungsangebot-des-skkk.
Maßnahmen zum Klimaschutz in Klimaschutzkonzepte zielen in der Regel nicht auf die Verbesserung kleinräumiger Belastungssituationen. Sie können sich zum Teil aber auch kleinräumig in der Weise auswirken, dass bestehende Umweltbelastungen reduziert werden. Zu denken ist dabei z.B. an Maßnahmen des Wärmeschutzes. Der Austausch alter Fenster wirkt sich nicht nur auf einen verbesserten Wärmeschutz, sondern in gleicher Weise auch auf einen verbesserten Schallschutz aus.
Auch befassen sich Klimaschutzkonzepte typischer Weise mit dem durch den Straßenverkehr bedingten Ausstoß von Treibhausgasen. Maßnahmen des Klimaschutzes, die auf eine Reduzierung dieser Belastungen setzen, wirken sich in der Regel auch reduzierend auf die verkehrsbedingten Immissionen im Bereich Lärm und Luftverunreinigung aus.
Maßnahmen zur Klimaanpassung zielen vor allem darauf, die negativen Folgen extremer Wetterereignisse (Hitzeperioden, Starkregen) abzumildern. Soweit es um die Schaffung oder den Erhalt von Frischluftkorridoren geht, haben diese Maßnahmen zugleich auch positive Auswirkungen auf die Luftqualität. Luftschadstoffe können durch den Luftaustausch schneller abtransportiert und verteilt werden. Dies trägt auch zu einer Minderung der überproportionalen Aufheizung der Innenstädte bei. Die örtliche Belastung sinkt. Ebenso können sich solche Maßnahmen auf das Angebot wohnortnaher Freiflächen für Freizeit und Erholung positiv auswirken. Das gleiche gilt auch für Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen, die zum einen Aufheizeffekten in Hitzeperioden entgegen wirken, zum anderen auch die Qualität und Nutzbarkeit der öffentlichen und privaten Freiflächen verbessern.
Ein wichtiges ergänzendes Instrument stellt derzeit die Förderung von Klimaschutzkonzepten im Rahmen verschiedener Bundes- und Länderförderprogramme zum Klimaschutz dar. Die Förderprogramme geben einen wichtigen finanziellen Anreiz zur Aufstellung der Konzepte und schaffen zum Teil erst die finanziellen Voraussetzungen hierfür.
Mögliche Synergien wurden bereits bei den Potenzialen angesprochen. Sie bestehen zu den meisten Planungsinstrumenten, die für gesundheitsrelevante Umweltbedingungen von Bedeutung sind. Hierzu gehören neben der Bauleitplanung insbesondere die Lärmminderungsplanung, die Luftreinhalteplanung und die Landschaftsplanung.
Quelle: Redaktionell überarbeiteter Auszug aus: Christa Böhme und Arno Bunzel: Umweltgerechtigkeit im städtischen Raum. Expertise „Instrumente zur Erhaltung und Schaffung von Umweltgerechtigkeit“. Difu-Sonderveröffentlichung. Berlin 2014 (S. 57-58)
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