Kommunale Förderprogramme

Foto: Euro-Geldscheine und Münzen

Kommunale Förderprogramme können Anreize für Privatpersonen schaffen, Maßnahmen durchzuführen, mit denen gesundheitsrelevante Umweltbedingungen verbessert werden. So gibt es in einer Reihe von Kommunen Programme, die darauf zielen, die Qualität und Nutzbarkeit von Grün- und Freiflächen auf Privatgrundstücken zu verbessern (z.B. Programme zur Begrünung von Höfen und Vorgärten, zur Fassadenbegrünung, zur Entsiegelung). Einige Kommunen haben auch Programme zur Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen an Gebäuden aufgelegt (z.B. Schallschutzfensterprogramm).

    Kommunale Förderprogramme sollen Anreize für das den Zielen des Fördergebers entsprechendes Handeln anderer Akteure geben. Sie können für jedes in der Zuständigkeit des Fördergebers liegende Handlungsfeld eingesetzt werden und dabei die unterschiedlichsten Ziele verfolgen. Die Förderprogramme auf Bundes- oder Landesebene oder auf der Ebene der EU können so gezielt entsprechend der örtlichen Erfordernisse ergänzt werden.

    Potenziale für Umweltgerechtigkeit

    Kommunale Förderprogramme können damit auch Anreize für Maßnahmen setzten, die zu einer Verbesserung der gesundheitsrelevanten Umweltbedingungen beitragen.

    In der kommunalen Praxis finden sich insbesondere Beispiele, die auf eine Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit der Grün- und Freiflächen auf privaten Baugrundstücken zielen. Hierzu gehören Programme zur Entsiegelung und Begrünung von Hof- und Vorgartenbereichen, genauso wie zur Fassadenbegrünung. So wird z.B. im Rahmen des Programms „Grüne Höfe – Grüne Wände“ der Landeshauptstadt München (2002a) die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge und die Anlage von Pflanzflächen auf bislang versiegelten Flächen gefördert. Die Stadt hat zudem ein Programm zur Förderung der extensiven Begrünung von zuvor unbegrünten Dächern aufgelegt (Landeshauptstadt München 2002b). In Dortmund gibt es bereits seit den 80er Jahren ein Förderprogramm zur Gestaltung und Begrünung von privaten Haus- und Hofflächen, welches flankierend zu den auf den öffentlichen Flächen realisierten Stadterneuerungsmaßnahmen eingesetzt wird (Stadt Dortmund, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt: Öffentliche Förderung von Haus- und Hofbegrünung sowie Fassaden [Internetquelle]). Ähnliche Programme gibt es auch in anderen Städten. Mit vergleichsweise geringen Fördermitteln können so erhebliche Effekte bei der Verbesserung der Wohnumfeldbedingungen erreicht werden. Zu den positiven Effekten gehören neben der Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Schaffung von begrünten Räumen, eine bessere Staubbindung, eine Reduzierung der Ausbreitung von Schall, sowie eine Verminderung der Aufheizungseffekte im Verhältnis zu unbegrünten Flächen.

    Das Konjunkturprogramm II der Bundesregierung bot die Basis, auch für andere Bereiche des gesundheitsrelevanten Umweltschutzes kommunale Förderprogramme aufzulegen. Einige Kommunen haben auf dieser Basis z.B. Programme zur Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen an Gebäuden finanziert. So hat etwa die Stadt Viersen ein Schallschutzfensterprogramm mit dem Ziel aufgelegt, eine gesundheitsunbedenkliche Lärmbelastung zu erzielen und sekundär auch das Wohn- und Lebensumfeld der Viersener Bürger zu verbessern (Stadt Viersen 2010: 20f.). Für 46 Förderfälle konnten insgesamt rd. 94.000 € als Zuschuss ausgezahlt und auf diese Weise eine erhebliche Lärmminderung für die Anwohner erreicht werden. Auch andere Städte haben auf der Basis der Mittel aus dem Konjunkturprogramm II ähnliche Förderprogramme aufgelegt. Nach Auslaufen des Konjunkturprogramms mussten die entsprechenden kommunalen Förderprogramme allerdings häufig wieder eingestellt werden. Nur wenige Städte haben auch aktuell noch Förderprogramme zur Lärmsanierung. So gewährt etwa die Landeshauptstadt Düsseldorf im Rahmen eines kommunalen Schallschutzfensterprogramms Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern an Straßenabschnitten, an denen tagsüber Straßenverkehrslärm von mindestens 70 Dezibel(A) oder nachts von mindestens 60 dB(A) vorherrscht (Landeshauptstadt Düsseldorf: Richtlinie für die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen des städtischen Schallschutzfensterprogramms [Internetquelle]).

    Ergänzende Instrumente und Synergien mit anderen Instrumenten

    Kommunale Förderprogramme können eine sinnvolle Ergänzung zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU darstellen. Sie können gezielt für Aufgaben aufgelegt werden, in denen es keinerlei anderweitige Förderung gibt. Sie sollten deshalb an die bestehende Förderkulisse angepasst werden.

    Förderprogramme können auch zur Umsetzung von gemeindlichen Planungen genutzt werden. Sie können Anreize für das freiwillige Umsetzen von Planungszielen geben. Sie entlasten die Gemeinden insoweit in Bezug auf die hoheitliche Umsetzung entsprechender Ziele, Fördern eine höhere Akzeptanz und können über den geförderten Sachverhalt hinaus Vorbildwirkung entfalten.

    Literatur

    Richtlinien für das Programm „Grüne Höfe - Grüne Wände“ der Landeshauptstadt München zur Förderung von Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen vom 1.3.1996

    Landeshauptstadt München (2002a): Richtlinien für das Programm „Grüne Höfe - Grüne Wände“ der Landeshauptstadt München zur Förderung von Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen vom 1.3.1996. Stand Januar 2002, (http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/foerderprogramm-priv-gruen/entsiegelung.html, letzter Zugriff am 01.12.2017).

    Lärmaktionsplan Stadt Viersen zur Umsetzung der EG-Umgebungslärm-richtlinie Stufe 1 (2002/43/EG)

    Stadt Viersen, Fachbereich Stadtentwicklung (2010): Lärmaktionsplan Stadt Viersen zur Umsetzung der EG-Umgebungslärm-richtlinie Stufe 1 (2002/43/EG). Bericht Entwurfsfassung 06/2010 (https://www.viersen.de/c125704a003091f1/files/10-06-09_bericht_lap_stufe_1_entwurfsfassung_auslegung.pdf/$file/10-06-09_bericht_lap_stufe_1_entwurfsfassung_auslegung.pdf?openelement, letzter Zugriff am 01.12.2017).

    Öffentliche Förderung von Haus- und Hofbegrünung sowie Fassaden

    Stadt Dortmund, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt: Öffentliche Förderung von Haus- und Hofbegrünung sowie Fassaden, https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/planen_bauen_wohnen/wohnungswesen/stadterneuerung/projekte_2/foerderung_haus_und_hofbegruenung.html (letzter Zugriff am 01.12.2017).

    Fussnote

    Quelle: Redaktionell überarbeiteter Auszug aus: Christa Böhme und Arno Bunzel: Umweltgerechtigkeit im städtischen Raum. Expertise „Instrumente zur Erhaltung und Schaffung von Umweltgerechtigkeit“. Difu-Sonderveröffentlichung. Berlin 2014 (S. 82-83)
    https://difu.de/9304.