Stadtentwicklungsplanung

Foto: Schriftzug "urban" an einem Fenster

Die Stadtentwicklungsplanung setzt den Rahmen für die Planungen in einer Stadt und nimmt dabei städtebauliche, ökonomische, ökologische, soziale und kulturelle Belange gleichermaßen in den Blick. Sie kann sich auf die Gesamtstadt oder auf Teilräume beziehen. Aufgrund ihres informellen, themenoffenen und integrativen Charakters eröffnet die Stadtentwicklungsplanung die Möglichkeit, die Bereiche Umwelt, Soziales und Gesundheit integriert zu betrachten. Die Gewährleistung von Chancengleichheit und der Ausgleich von sozialräumlichen Disparitäten, die Lärmminderung sowie die Verbesserung der Grünversorgung in dicht bebauten Stadtteilen sind Themenstellungen, die durch die Stadtentwicklungsplanung teilräumlich bzw. quartiersbezogen bearbeitet werden können.

    „Stadtentwicklungsplanung ist in erster Linie dem Gemeinwohl verpflichtet und konkretisiert es auf kommunaler Ebene. Sie hat das Ziel, die Chancengleichheit von verschiedenen Teilräumen sowie von unterschiedlichen Alters- und Sozialgruppen der Stadtgesellschaft zu wahren; … Mit konsensfähigen Lösungen (oder zumindest mit akzeptablen Kompromissen) kann sie angesichts wachsender sozialer und räumlicher Ungleichgewichte bei Zielkonflikten für einen gerechten Interessenausgleich sorgen und damit zur Wahrung des sozialen Friedens beitragen.“ (DST 2011: 6). So beschreibt der Deutsche Städtetag in seinem Positionspapier „Integrierte Stadtentwicklungsplanung und Stadtentwicklungsmanagement“ Ziele und Funktion der Stadtentwicklungsplanung und verdeutlicht damit, dass eine zukunftsgerechte Stadtentwicklungsplanung integriert ausgerichtet ist und ökonomische, ökologische, soziale und kulturelle Belange der Stadt gleichermaßen in den Blick nimmt und „nach einem fachlich verantwortlichen und politisch tragfähigen Gleichgewicht zwischen diesen Dimensionen“ (ebenda: 7) sucht.

    Anders als die Bauleitplanung beschränkt sich integrierte Stadtentwicklungsplanung nicht darauf, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten, sondern hat einen stärkeren Umsetzungs- und Projektbezug; so können z.B. Maßnahmen nach Dringlichkeit und Zeithorizonten (kurz-, mittel-, langfristig) geordnet werden. Ein weiterer wesentlicher Unterschied zur Bauleitplanung besteht darin, dass Stadtentwicklungsplanung nicht gesetzlich geregelt ist. Sie stellt demzufolge „keine zusätzliche formelle Planungsebene, sondern ein informelles, ziel- und umsetzungsorientiertes strategisches Steuerungsinstrument“ (ebenda: 8) dar. Stadtentwicklungspläne und -konzepte sind daher weniger regelungs- als vielmehr prozess- und verfahrensorientiert angelegt. Die Pläne und Konzepte verstehen sich nicht als politisch-administrative Planungsaufgabe, sondern als interaktiver und konsensorientierter Austausch- und Abstimmungsprozess zwischen verschiedenen stadtentwicklungspolitisch relevanten Akteuren (Heinz 1998: 242) und als „lernende Systeme“ zwischen top-down-Vorgaben und bottom-up-Vorgaben (Reiß-Schmidt 2002: 13). Sie werden daher häufig unter Einsatz dialogorientierter Verfahren wie Stadtforen, Planungs- und Zukunftswerkstätten, Stadtteilkonferenzen, Runde Tische, thematische Arbeitskreise entwickelt (Franke/Strauss 2010: 254).

    Der informelle und offene Charakter des Instrumentes bedingt aber auch, dass es für integrierte Stadtentwicklungsplanung und -konzepte keine eindeutige Definition gibt. Ganz generell lässt sich jedoch sagen, dass es in der Stadtentwicklungsplanung um die „strukturierte Erarbeitung von Leitbildern, Leitlinien und Handlungsprogrammen“ (DST 2011: 7) geht. Dabei kann sie je nach Anlass oder Ziel stadtregional, gesamtstädtisch und/oder teilräumlich ausgerichtet sein und verschiedene Aspekte integrieren (vgl. im Folgenden Franke/Strauss 2010: 256):

    • verschiedene räumliche Ebenen (Nachbarschaft/Quartier/Viertel, Stadtteil, Bezirk, Gesamtstadt, Region),
    • verschiedene Themen/Handlungsfelder (z.B. Sanierung und Beschäftigung/Qualifizierung),
    • verschiedene Bereiche der Verwaltung (z.B. Stadtplanung und Umweltamt),
    • verschiedene Planungen/Pläne/Konzepte (z.B. Leitbilder und fachsektorale Entwicklungspläne),
    • unterschiedliche Themenbereiche innerhalb von Planungen (z.B. Fußgänger-, Rad- und motorisierter Verkehr),
    • verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Mittel unterschiedlicher Fachressorts, Fördermittel, private Mittel),
    • verschiedene Verwaltungsakteure und andere Akteure (Beteiligung von lokaler Bevölkerung, Gewerbetreibenden, freien Trägern),
    • verschiedene Organisationsstrukturen auf der Umsetzungsebene vor Ort (z.B. lokale Quartiermanagements und Sozialraumteams).

    Bei aller Vielfalt zeichnen sich dennoch zwei Elemente als zentral für eine integrierte Stadtentwicklungsplanung ab: die Zusammenarbeit unterschiedlicher Ressorts/Ämter und die Einbeziehung verschiedener sektoraler Handlungsfelder.

    Bei den Anlässen für die Erstellung von integrierten Stadtentwicklungsplänen und -konzepten lassen sich zwei Bereiche unterscheiden (Franke/Strauss 2010: 258; DST 2011: 8 ff.):

    • endogene Anlässe, die sich aus örtlichen Problemlagen, politischen Prioritäten, kommunalen Handlungsspielräumen und lokaler Planungskultur ergeben (z.B. sozialer Zusammenhalt und Integration, Stadt als Wohnort, Klimaschutz und -anpassung, stadtverträgliche Mobilitätskultur, Grün in der Stadt),
    • exogene Anlässe in Form von Förderprogrammen bzw. -richtlinien (u.a. Städtebauförderungsprogramme Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Stadtumbau, Soziale Stadt.)

    Ein Schwerpunkt in der integrierten Stadtentwicklung ist derzeit die ganzheitliche Entwicklung benachteiligter Stadtquartiere. Dies geschieht insbesondere im Rahmen des 1999 gestarteten Bund-Länder-Programms Soziale Stadt, mit dem das Ziel verfolgt wird, kleinräumige städtebauliche, soziale, wirtschaftliche und ökologische Negativentwicklungen aufzuhalten und damit die Lebensbedingungen vor Ort nachhaltig zu verbessern.

    Potenziale für Umweltgerechtigkeit

    Die Stadtentwicklungsplanung eröffnet aufgrund ihres informellen, themenoffenen und integrierten Charakters wie kein anderes Planungsinstrument die Möglichkeit, die Bereiche Umwelt, Soziales und Gesundheit sowohl gesamtstädtisch als auch teilräumlich integriert zu betrachten und das Thema Umweltgerechtigkeit im kommunalen Handeln als Leitbild und Leitlinie zu verankern. Die Gewährleistung von Chancengleichheit und der Ausgleich von sozialräumlichen Disparitäten, Lärmminderung sowie die Verbesserung der Grünversorgung in dicht bebauten Stadtteilen sowie der Erreichbarkeit und der Nutzungs- und Aufenthaltsqualität von Parks und Grünflächen sind ausgewiesene Themenstellungen (DST 2011: 9 f.), die durch die Stadtentwicklungsplanung aufgegriffen und unter Berücksichtigung von sozialräumlicher Konzentration umweltbezogener, sozialer und gesundheitlicher Benachteiligungen teilräumlich bzw. quartiersbezogen konkret bearbeitet werden können. Angeknüpft werden kann dabei vor allem an die vielfältigen Erfahrungen der integrierten Stadt(teil)entwicklung im Kontext der Sozialen Stadt. Insgesamt stellt sich die Stadtentwicklungsplanung damit als ein außerordentlich wichtiges Instrument dar, um auf kommunaler Ebene der ungleichen sozialräumlichen Verteilung von gesundheitlichen Umweltbelastungen und Risiken sowie von Umweltressourcen entgegenzuwirken.

    Ergänzende Instrumente und Synergien mit anderen Instrumenten

    Stadtentwicklungsplanung hat vielfältige Schnittstellen zu allen anderen Planungsinstrumenten, da sie zum einen zwischen den verschiedenen Fachplanungen koordiniert und zum anderen zu ihrer Umsetzung die formellen Instrumente der Bauleitplanung oder der Fachplanungen nutzt.

    Wie bei den Defiziten dargestellt, kann die Stadtentwicklungsplanung in Bezug auf das Ziel Umweltgerechtigkeit vor allem dann wirksam werden, wenn ausreichende Finanzmittel zu ihrer Umsetzung zur Verfügung stehen. Wichtig ist es daher, die gesamte Palette der verfügbaren Finanzierungsinstrumente in den Blick zu nehmen: Förderprogramme (insbesondere Städtebauförderung), kommunale Haushaltsmittel, Mittel privater Akteure (u.a. Investoren, Unternehmen, Stiftungen).

    Literatur

    Stadtentwicklungsplanung

    Heinz, Werner (1998): Stadtentwicklungsplanung, in: Hartmut Häußermann (Hrsg.): Großstadt. Soziologische Stichworte, S. 234-245.

    Fussnote

    Quelle: Redaktionell überarbeiteter Auszug aus: Christa Böhme und Arno Bunzel: Umweltgerechtigkeit im städtischen Raum. Expertise „Instrumente zur Erhaltung und Schaffung von Umweltgerechtigkeit“. Difu-Sonderveröffentlichung. Berlin 2014 (S. 51-53)
    https://difu.de/publikationen/2014/umweltgerechtigkeit-im-staedtischen-raum-expertise.html.